Nach dem aktuellen Jungendschutzgesetz brauchst du eine Erziehungsbeauftragung, genannt auch Partyzettel oder Muttizettel, wenn du nach dem 1.12.2005 geboren bist und länger als 24 Uhr in eine Disco, auf eine Party, in eine Bar, ins Kino, auf ein Konzert und Festival gehen möchtest oder wenn du jünger als 16 Jahre alt bist und überhaupt an einer solchen Veranstaltung teilnehmen möchtest.
Lade den Partyzettel herunter, fülle ihn aus und drucke ihn 2x aus. Eine Kopie ist für dich, die zweite für den Veranstalter.
Lass den ausgefüllten Partyzettel von einem Erziehungsberechtigten oder Elternteil unterschreiben und nimm eine Kopie des Persos mit.
Gehe gemeinsam mit deinem Erziehungsbeauftragten zur Einlasskontrolle gib dort eine Kopie des Partyzettels ab. Die Zweite behältst du bei dir.
Unter 16 Jahren dürfen Jugendliche nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in eine Disco, auf eine Party, in eine Bar, ins Kino, auf ein Konzert oder Festival. Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen bis 24 Uhr an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Können sie aber einen Erziehungsauftrag vorweisen und sind in Begleitung einer erwachsenen (Ü18), erziehungsberechtigten Person, dürfen Jugendliche auch länger als 24 Uhr dort bleiben.